einen stellplatz erwerben?
Sichern Sie sich Ihren Teil
Erkundigen Sie sich und sichern Sie sich Ihren privaten Stellplatz im neu errichteten KIG-Gebäude am Ortseingang.
Die Stellplätze können genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Ich interessiere mich für den Ankauf eines Stellplatzes in der Garage (Preis 30.000€/Netto)
Fragen und Antworten zu den Garagenstellplätzen
Wie sind die Stellplätze gekennzeichnet?
Jeder Stellplatz wird einer bestimmten Stellplatznummer laut Dienstbarkeitsvertrag zugeteilt.
Wie läuft es mit der Vermietung der Stellplätze?
Die Stellplätze, welche verkauft werden, dienen ausschließlich der Eigennutzung und sind dem Haus zugeordnet. Eine Vermietung ist vorerst nicht gestattet.
Frühestens mit 01.12.2024, aber spätestens 01.12.2026 wird ein Vermietungspool durch die KIG eingerichtet werden. Hier steht es dann den einzelnen Stellplatzbesitzern frei, sich diesem Pool anzuschließen. Der Besitzer des Stellplatzes muss sich fortan dann auch selbst seinen Stellplatz zur Eigennutzung reservieren. Mit dieser Reservierung hat der Nutzer dann das Recht, einen beliebigen Stellplatz in der Tiefgarage zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt über ein Tool, welches die Eigennutzung sowie die freien Wochen und die gesamten Einnahmen berücksichtigt. Die KIG behält sich für die Abwicklung eine Gebühr von ca. 25 – 33% des Auszahlungsbetrages als Verwaltungsgebühr ein.
Dürfen auch Vermietungsbüros Stellplätze vermieten?
Weder Vermietungsbüros noch Dritte dürfen Stellplätze vermieten. Erworbene Stellplätze sind der Wohnungseinheit zugeordnet und können auch nur von dieser genutzt werden. Die Preise für diesen Stellplatz sind dem Mietpreis zuzuordnen.
Zu welchen Preisen werden die Stellplätze durch die KIG vermietet?
Tages- und Wochenpreise (Stand 2021/22):
Winter (01.12. – 30.04.)
Montag bis Mittwoch: 20€
Donnerstag bis Sonntag: 30€
Sommer (01.05. – 30.11.)
Montag bis Mittwoch: 15€
Donnerstag bis Sonntag: 20€
Wochenticket (Samstag bis Samstag – oder 7 Tage in Reihe)
Winter (01.12. – 30.04.): 140€
Sommer (01.05. – 30.11.): 105€
Kann ich auch mit mehreren Fahrzeugen einfahren?
Das Parksystem ist so ausgestattet, dass jeder Besitzer für seinen Stellplatz einen Chip erhält, welcher ihn berechtigt in die Garage Ein- wie auch Auszufahren. Das System erkennt, ob der Nutzer bereits in der Garage steht – daher ist eine Doppelbelegung nicht möglich.
Gibt es Elektrotankstellen?
Ja, auf der obersten Parkfläche werden vorerst 5 E-Ladestationen installiert. In weiterer Folge werden je nach Bedarf noch einmal 6 Ladepunkte vorgesehen. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt über das Parkticket. Auch Dauerparker können an diesen Ladepunkten laden und müssen vor der Ausfahrt die verbrauchten Kilowattstunden am Parkautomat abrechnen.
Erhalte ich einen neuen Park-Chip wenn dieser verloren geht?
Ja, das ist möglich. Dabei wird vorerst festgestellt, ob der Chip benutzt ist (also, ob ein Auto in der Garage steht) oder verloren gegangen ist. Im Falle des Verlustes wird ein neuer Chip erstellt. Die Kosten dafür sowie für die in Anspruch genommene Zeit hat der Besitzer selbst zu tragen.
Darf ein Stellplatz abgesperrt werden?
Der Stellplatz darf weder mit einem Absperrposten noch mit einer Kette abgesperrt werden. Zudem dürfen keine baulichen Veränderungen (Montage von Regalen oder Abtrennungen) am Stellplatz vorgenommen werden. Weiters dürfen weder Container noch Waren am Stellplatz gelagert werden.
Gibt es eine jährliche Versammlung der Garageneigentümer?
Nein, es gibt keine jährliche Versammlung der Garageneigentümer. Die Betriebskosten für die Garage werden bei Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages festgelegt und können nach Maßgabe der Aufwendungen von der Königsleitner Infrastruktur GmbH festgelegt werden. Eine automatische Anpassung der Betriebskosten nach Verbraucherpreisindex wird im Dienstbarkeitsvertrag festgehalten. Die Betriebskosten werden Quartalsmäßig abgerechnet.
Größe und Abmessung der Tiefgarage:
In der Tiefgarage befinden sich 178 Stellplätze, welche nachstehende durchschnittliche Maße aufweisen:
· Tiefe des Stellplatzes: 520 cm
· Breite des Stellplatzes: 260 cm
· Höhe des Stellplatzes: 240 cm (absolut sichere Durchfahrtshöhe)
· Fahrbahnbreite: 600 cm
· Rampenbreite: 400 cm
Die Garage ist 24 Stunden/365 Tage geöffnet und über das Stiegenhaus sowie den Personenlift barrierefrei zugänglich.
Ist die Garage genormt?
Die Normen des Brandschutzes, der Be- und Entlüftung sowie sonstiger Sicherheitsmaßnahmen sind nach ÖNORM und OIB Richtlinien ausgeführt.
Wird die Garage überwacht?
Ja, die Garage wird Kamera überwacht. Alle Ein- und Ausgänge sind mit Kameras gesichert. Es erfolgt eine automatische Datenaufzeichnung mit Speicherung über 24 Stunden. Die Datenschutzrichtlinien werden nicht verletzt.
Versicherung:
Die Garage ist versichert auf nachstehende Gefahren:
· Feuer
· Sturm
· Leitungswasser
· Haftplicht
Nicht versichert ist der Schaden an einem Auto. Hier zählt nur die eigene Kaskoversicherung. Ausgenommen sind Schäden, welche in den Deckungsumfang der oben angeführten Versicherung einzuordnen sind.